Heute Mittag unterzeichneten Bülent Öztas, als Vorsitzender der AG Wohlfahrt für die freien Träger und Bürgermeister Reiner Breuer sowie Beigeordneter Ralf Hörsken eine Erklärung zur Entlastung der freien Kita-Träger bei den gesetzlichen Trägeranteilen und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Neusser Kita-Landschaft.

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Hier finden Sie Informationen des MKFFI NRW zur Betreuung während der Ferienschließzeiten.

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Hier finden Sie die Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie mit Gültigkeit vom 8. Juni bis 31. August 2020 sowie die Eigenerklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Eltern und Kinder.

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Hier finden Sie Informationen des MKFFI NRW zur Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb.

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Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen im Bereich der Betreuungsinfrastruktur ab dem 20. Mai 2020.

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Hier finden Sie die neuen Verordnungen, Bestimmungen und Fachempfehlungen zur schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab dem 14. Mai 2020.

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Das Ministerium für Bildung und Schule des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in seiner SchulMail Nr. 20 über die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes sowie über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen. Diese Informationen werden ergänzt…

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Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen im Bereich der Betreuungsinfrastruktur ab dem 27. April 2020 nebst weiteren Informationen.

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Diese Fachempfehlung dient dazu, einen Handlungsrahmen zu geben, wie mit Personalengpässen umgegangen werden kann, die in Folge der Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote für die derzeitigen Zielgruppen entstehen können. Sie ist ausdrücklich kein mittel- oder langfristiger Handlungsrahmen.

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Im Mai wird für das Essensgeld in unseren Kindertageseinrichtungen keine Pauschale erhoben, sondern die Eltern zahlen lediglich für das Essen, das die Kinder täglich zu sich genommen haben. Das Essensgeld fällt somit nur für die entsprechenden Tage an. Wir bitten daher darum, im Mai von einer Pauschalüberweisung abzusehen. Der angefallene Betrag wird im Juni in einer Rechnung für die Monate März…

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