Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 23. März 2020

Wichtige Neuerungen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 23. März 2020 (Stand: 21.03.2020; teilw. aktual. 22. und 23.03.2020).

Nach der Flut der Informationen in den letzten zwei Tagen, nun die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Für die Betreuung von Kindern von sog. Schlüsselpersonen reicht künftig die Bescheinigung einer*eines Sorgeberechtigten
  • Kinder von Schlüsselpersonen haben auch Anspruch auf Betreuung am Wochenende (ggf. folgt auch noch ein Betreuungsangebot über die Osterfeiertage, hier warten wir aber noch auf offizielle Informationen/Anweisungen) 
  • Kinder haben auch einen Anspruch auf Betreuung, wenn sie bislang noch nicht in einer Kita betreut waren. Die Bedarfsanmeldung erfolgt über die Jugendämter.
  • Es gibt neue Schlüsselpersonen.