Elternbrief betr. Coronavirus und Auswirkung auf unsere Kindertageseinrichtungen

Liebe Sorgeberechtigte,

die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem die Schließung von Kindertageseinrichtungen von heute an bis zum Ende der Osterferien angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegen gewirkt werden.

Somit gilt für alle diese Einrichtungen ab Montag, 16. März 2020, bis (zunächst) Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern.

Grundsätzlich gilt damit für alle Sorgeberechtigten, dass diese die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.

Es werden nur noch Kinder in den Fällen betreut, in denen beide Eltern oder Alleinerziehende nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur (Schlüsselperson) im Sinne der Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Frauen und Integration (MKFFI) gehört und über keine andere Notfallbetreuungsmöglichkeit verfügen.

Alle anderen Kinder dürfen – aufgrund des Betretungsverbotes der Einrichtung, das die Landesregierung ausgesprochen hat – nicht mehr betreut werden.

Für die Inanspruchnahme einer solchen Notfallbetreuung ist eine Arbeitgeberbescheinigung jedes Erziehungsberechtigten bzw. jeder Betreuungsperson über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz vorzulegen. 

Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Kita-Leitung. Außerdem finden Sie diese auch unter: https://www.mkffi.nrw

Bitte sorgen Sie dafür, dass die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung bis zum Betreuungsbeginn am Mittwochmorgen, 18.03.2020, in der Kita vorliegt.

Des weiteren müssen Sie bestätigen, dass Ihr Kind/Ihre Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen, ggf. gilt die Einschätzung der Kita-Leitung bzw. deren Stellvertretung
  • und wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen oder
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Wer zu den sog. Schlüsselpersonen zählt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (KRITIS) beschrieben. Ihre Einrichtungsleitung kann Sie darüber informieren.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag:
Unsere Maßnahmen zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus)

Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam die Herausforderungen dieser turbulenten Zeit meistern werden. Bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Bülent Öztas, Geschäftsführer