Themenheft zum int. Tag gegen Rassismus

Wir wollen zusammen mit Euch an der Gestaltung einer Gesellschaft mitwirken, in der Menschen gleichberechtigt auf Augenhöhe und frei von Vorurteilen respektvoll einander begegnen, andere Lebensweisen kennen und tolerieren lernen.

Liebe Freundinnen und Freunde,

die aktuelle Pandemie-Situation und die damit zusammenhängenden Corona-Schutzverordnungen erlauben uns leider immer noch nicht, gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen. Deshalb wenden wir uns heute – anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus – mit einer weiteren Broschüre an Euch, diesmal zum Thema: „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“. Sie kann hier im Downloadbereich heruntergeladen werden; unsere Mitglieder erhalten sie zudem auch auf dem Postweg.

Wir wollen zusammen mit Euch an der Gestaltung einer Gesellschaft mitwirken, in der Menschen gleichberechtigt auf Augenhöhe und frei von Vorurteilen respektvoll einander begegnen, andere Lebensweisen kennen und tolerieren lernen. In Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Es ist klar, dass Neugierde hilft, uns am Leben zu erhalten und Vielfalt dazu beiträgt, unseren Alltag zu bereichern. In diesem Sinne wünschen wir Euch alles Gute. Bleibt gesund.

In Solidarität und Freundschaft

Sengül Öztas (Allgemeine Sozialarbeit), Gertrud Servos (Vorsitzende)

Unsere Grundwerte
Auszug aus unserem Leitbild

Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden der Arbeit. Mit dem Grundsatzprogramm legt die AWO ihre programmatische Ausrichtung fest. Wir treten für Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz ein. Diese Grundwerte  des freiheitlichen demokratischen Sozialismus bestimmen unser Handeln.

Freiheit bedeutet, selbstbestimmt und menschenwürdig zu leben – frei von Willkür, Unterdrückung, Not und Armut. Die Freiheit der*des Einzelnen entsteht auch durch die Gemeinschaft. Damit der Mensch seine individuellen Fähigkeiten entfalten kann, braucht er soziale und materielle Sicherheit. Freiheit verpflichtet, sich der Vernunft zu bedienen, verantwortlich zu handeln und die Freiheit anderer zu respektieren.

Gleichheit gründet in der gleichen Würde aller Menschen. Sie verlangt gleiche Rechte vor dem Gesetz, die Gleichstellung aller Geschlechter und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichheit erfordert das Recht, am politischen und sozialen Geschehen mitzuwirken und sozial abgesichert zu sein.

Gerechtigkeit herrscht, wenn jeder Mensch frei ist, gemeinschaftlich handelt und die gleichen Chancen im Leben hat. Dafür braucht es staatliche Steuerung und Umverteilung: Gerechtigkeit ist auch Verteilungsgerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet, global Verantwortung zu übernehmen und für einen Ausgleich in der Welt einzutreten. Gerechtigkeit erfordert, unsere Lebensweise für kommende Generationen und zum Wohl der Natur nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, sich konsequent für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen. Die ökologische und soziale Gestaltung einer Gesellschaft und Wirtschaft mit ihren Zielen, Lebensstilen und Handlungen muss weltweit eine lebenswerte Zukunft sichern.

Solidarität entsteht im Miteinander. Sie bedeutet, füreinander einzustehen und den anderen zu helfen. Unsere gemeinsame politische Überzeugung ist die Basis für gegen-seitige Verantwortung und Verpflichtung. Solidarität kennt keine nationalen Grenzen.  Der Staat macht durch Recht Solidarität bindend. Im Zusammenschluss haben die Menschen die Kraft, sich gegen Unterdrückung und Ausbeutung zu wehren. Wer in Not gerät, kann sich  auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen.

Toleranz erwächst aus dem Bewusstsein, dass jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit anerkannt wird. Andere Meinungen, Ideen, Normen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen und Gewohnheiten sind so lange zu akzeptieren, wie sie vereinbar mit unseren Grundrechten und Grundwerten sind. Die Vielfalt der Menschen ist durch Gesetze zu schützen. Toleranz lebt vom freien und gleichberechtigten Austausch aller Menschen über die Normen in der Gesellschaft.

Unsere Vision einer gerechten Ordnung von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft drückt  sich seit unserer Gründung im freiheitlichen  demokratischen Sozialismus aus: Allen Menschen stehen politische, soziale, bürgerliche, kulturelle und wirtschaftliche Grundrechte zu. Der freiheitliche demokratische Sozialismus ist zugleich unser nie endender Auftrag, für eine fortschrittliche, freie, gerechte, demokratische und solidarische Gesellschaft einzustehen. Mit unserer Arbeit wollen wir Ungleichheiten überwinden, soziale Gerechtigkeit schaffen und  allen Menschen gesellschaftliche sowie kulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Staat ist verpflichtet, allen ein Leben in Würde und ohne Armut  zu sichern.

Was ist Rassismus?
AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist bei den Themen Gewalt, Diskriminierung und Rassismus besonders aktiv und sensibel. Sie engagiert sich gegen jede Form von Rassismus und Rechtsextremismus. Rassismus ist jedoch nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus. Rassistische Einstellungen finden sich in allen Teilen der Gesellschaft und stoßen dort auf Widerhall. Dabei sind es nicht immer die gewalttätigen, rassistisch motivierten Übergriffe, denen erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, sondern ebenso die oft alltäglichen rassistischen Bemerkungen, Kommentare und unterschwelligen Botschaften, die gegenüber Menschen geäußert werden.

Erklärung für Menschlichkeit & Vielfalt
AWO unterstützt die Aktion gegen Ausgrenzung und Diskriminierung

Mit der gemeinsamen Erklärung zeigen zum Auftakt des Wahljahres 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteur*innen wie der AfD und ähnlicher Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.

„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung.

Die Mitzeichnenden, die von Organisationen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege reichen, zeigen sich entschlossen, Hass und Hetze entgegenzutreten: „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in der Erklärung.

Durch Aufklärung, Beratung und öffentlichkeitswirksame Aktionen soll durch verschiedenste Aktivitäten der Unterzeichnenden „für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle“ geworben werden. Ziel der Mitzeichnenden ist es, im Superwahljahr ein Zeichen für Demokratie zu setzen. Sie betonen, es komme auf jede Stimme an und fordern auf, zur Wahl zu gehen.

Unterzeichnet wurde die Erklärung neben der AWO unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband und der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. Bislang wird die Erklärung bundesweit von weit mehr als 400 Verbänden, Initiativen und Einrichtungen mitgetragen.

Schweigen ist Gold?
Warum Stammtischparolen nicht unwidersprochen bleiben dürfen

Der Plausch an der Kasse, das Abendessen beim Familienbesuch oder die gesellige Runde in der Kneipe – Stammtischparolen, also vorurteilsbeladene und in der Regel stark vereinfachende Aussagen, gedeihen meist in vermeintlich unverfänglichen Gesprächssituationen und prägen diese dann nachhaltig negativ. Denn sie sind eine Form, Alltagsrassismus zu leben und (auch) unterbewusst wirkende rassistische Haltungen zum Ausdruck zu bringen. Meistens sind sie aggressiv, zugespitzt, einfach, plump, schlagwortartig, verallgemeinernd und kommen mit einem Absolutheitsanspruch daher, der unanfechtbar wirkt.

„Wir“ gegen „Die“

Dabei machen sie immer einen Gegensatz zwischen „uns“ und „den Anderen“ auf, wobei „die Anderen“ abgewertet werden. Inhaltlich geht es meist um die Themen, die latent oder gerade hochaktuell die Menschen in unserer Gesellschaft beschäftigen: Einwanderung, Asylpolitik, NS-Vergangenheit oder Antisemitismus. Für diese komplexen Sachverhalte haben sie dann vermeintlich einfache Lösungen.

Menschen, die mit Äußerungen wie diesen konfrontiert werden und sie nicht teilen, bleiben oft mit einem Gefühl der Hilflosigkeit und Beklemmung zurück. Vielen fällt es schwer, sich in dem Moment, in dem sie mit ihnen konfrontiert werden, zu positionieren – weil sie überrascht werden oder die bedrohliche Atmosphäre sie verunsichert.

Was unwidersprochen bleibt, wird normal

Auch wenn das Gefühl der Überwältigung in solchen Momenten nachvollziehbar ist, ist es wichtig, sich gegen „Stammtischparolen“ zu positionieren. In vielen Fällen ist das Ziel einer Gegenpositionierung gar nicht unbedingt, den*die „Parolenschwinger*innen“ zu überzeugen. Oft genug wird das nicht möglich sein. Je öfter die Parolen aber unwidersprochen stehen bleiben, für desto legitimer und normaler werden sie gehalten. Das wird nach und nach dem Konsens einer demokratischen Gemeinschaft schaden. Die Idee des Pluralismus ist eine, die geschützt werden muss. Und mehr noch als Ideen sind es konkrete Menschen, die hier die Unterstützung von Verbündeten brauchen. Denn wer diesem Verhalten widerspricht, schützt nicht nur die Idee von Demokratie, sondern auch und gerade ganz konkret Menschen, die von Ausgrenzung betroffen sind.

Das wird noch einmal besonders wichtig, wenn Stammtischparolen ihren Weg ins Netz finden. In Debatten rund um Artikel, Kommentare und Gruppen kann sich ohne Intervention eine sich selbst bestärkende rassistische Dynamik entwickeln, die, wenn sie unwidersprochen bleibt, mit dem Gefühl der Legitimität menschenverachtender Aussagen einhergehen kann.

Was tun gegen Stammtischparolen?

Es gibt zahlreiche Tipps für Strategien, auf Stammtischparolen zu reagieren: Es gibt die Möglichkeit, ihnen mit Hilfe von Hintergrundwissen und sachlichen Fakten zu begegnen. Andere Methoden nehmen eher den Ursprung für die Äußerung der Aussage und die Tatsache, welche Ängste und Unsicherheiten ihnen zugrunde liegen, in den Blick. Solche Strategien beziehen sich auf das Konzept der gewaltfreien Kommunikation und haben zum Ziel, Grenzen zu setzen: so wird der anderen Person die dominante Rolle im Gespräch genommen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Positionierung ausschließlich mithilfe von Fakten verinnerlichte, vorurteilsbehaftete Denkmuster nicht aufbrechen.

Wichtig ist immer: Wenn die Situation gefährlich werden könnte, geht die eigene Sicherheit vor!

AWO Bundesverband

Aktionen
der Arbeiterwohlfahrt zum Internationalen Tag gegen Rassismus

Seit 2012 führt die AWO jährlich ihre Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ durch. Auslöser waren 2012 die Trauer und das Entsetzen, welche die Morde der rechtsextremen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) auslösten. Die AWO beteiligte sich daraufhin am 21. März 2012 an der Aktion „5 vor 12“. An diesem Tag legten Ehren- und Hauptamtliche um 11:55 Uhr die Arbeit für fünf Minuten nieder und positionierten sich mit Transparenten und Plakaten vor ihren Einrichtungen, um gemeinsam ein öffentliches Zeichen gegen Rassismus und für demokratische Werte zu setzen.

Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag gegen Rassismus geht auf das Massaker des Apartheid-Regimes in Sharpeville/Südafrika am 21. März 1960 zurück. An diesem Tag löste die südafrikanische Polizei eine friedliche Demonstration schwarzer Südafrikaner*innen gewaltsam auf. 69 Menschen starben und Hunderte wurden teilweise schwer verletzt. Als Gedenktag wird der 21. März seit 1966 von den Vereinten Nationen ausgerufen.

Als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, öffentlich gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus und Rechtsextremismus widersprechen den Werten der AWO.

Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens hierarchisiert und ausgrenzt.

Im Rahmen der Aktionswoche um den Internationalen Tag gegen Rassismus kommt unsere Sozialarbeiterin Sengül Öztas seit Jahren in Neuss mit vielen Menschen ins Gespräch und führt an diesen Tagen unterschiedliche Projekte mit ihnen durch.

Wir tauschen uns regelmäßig darüber aus, ob – und wenn ja, in welchen Formen – Rassismus an der eigenen Person erlebt wurde, wie die derzeitige gesellschaftliche Situation erlebt wird und wie die Zukunft aussehen könnte.

Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass Ressentiments und Vorurteile gegenüber Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Migrationshintergrund nicht nur am rechten Rand der Gesellschaft vorkommen. Aktuelle Studien belegen das Vorkommen rechtsextremer Einstellungsmuster bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Gewaltbreite Rassisten stützen sich auf diese Vorurteile und sehen ihre Taten dadurch als legitimiert an.

Deshalb: Lasst uns gemeinsam mit kreativen Aktionen Haltung zeigen und Zeichen gegen Rassismus und für Vielfalt setzen!

Projekte
der Arbeiterwohlfahrt über das Jahr hinweg

Für eine bunte Vielfalt einstehend haben wir als AWO in Neuss über das Jahr hinweg auch andere jährlich wiederkehrende interkulturelle Projekte. Hierzu zählen insbesondere unsere Aktivitäten während der Interkulturellen Woche sowie die Neusser Filmtage.

Vielfalt ist Alltag in unserem Land: Sie wird in den Familien gelebt, in den Nachbarschaften, in den Schulen, am Arbeitsplatz, in den Kirchen und Glaubensgemeinschaften, in den vielen Organisationen, die das gesellschaftliche Leben gestalten. Überall begegnen sich Menschen verschiedener Herkunft, arbeiten an gemeinsamen Zielen und Zukunftsvorstellungen.

Die Interkulturelle Woche ist eine hervorragende Möglichkeit, sich einzusetzen für Menschenrechte, für Menschlichkeit, für Partizipation und damit einzutreten gegen Rassismus und Diffarmierung.

An den Neusser Filmtagen führen wir Filme vor, durch die wir einen Einblick in die filmästhetische Umsetzung aktueller kultureller wie auch gesellschaftlicher Diskurse ermöglichen und zu einem offenen Austausch anregen möchten.

Die Veranstaltungen werden als interkulturelles Netzwerk in Kooperation mit der Stadt Neuss und verschiedenen – teils wechselnden – Einrichtungen, Vereinen und Religionsgemeinschaften, wie etwa dem Deutsch-Französischen Kulturkreis, der Jüdischen Gemeinde, alevitischen Vereinen aus Neuss oder unserem Café Sarajevo organisiert.

„Rasse“ im Grundgesetz?
Art. 3 Abs. 3 GG

Die Wissenschaft ist sich heute einig, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Trotzdem steht in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass niemand „wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Doch warum ist das so?

Infolge der weltweiten Proteste der „Black Lives Matter“-Bewegung wurde im Frühsommer 2020 auch das deutsche Grundgesetz auf den Prüfstand gestellt. Unmittelbarer Auslöser war der Tod des Afroamerikaners George Floyd, der während seiner Festnahme von Polizisten in Minneapolis getötet wurde. Die Proteste der weltweiten sozialen Bewegung, an der sich auch viele weiße Menschen beteiligen, richten sich dabei eben nicht nur gegen exzessive rassistische Polizeigewalt, sondern auch gegen Unsichtbarkeit, fehlende Gleichberechtigung und Repräsentation, ungleich verteilte Macht, Privilegien und Güter und strukturelle Diskriminierung in allen Lebensbereichen. Die mangelnde Aufarbeitung der Geschichte und die Kontinuität von Rassismus stehen im Fokus der Proteste, denen sich auch in Deutschland, trotz der Beschränkungen im Kontext der Coronapandemie, zehntausende Menschen angeschlossen haben.

Erst diese maßgeblich von schwarzen Menschen initiierte Emanzipationsbewegung stieß eine größere gesellschaftliche Debatte über das Wesen und die Aktualität des Rassismus an, die damit auch das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz direkt betrifft. Politiker*innen verschiedener Parteien stellten sich hinter die Forderung, den Begriff der „Rasse“ aus dem deutschen Grundgesetz zu streichen. Der Begriff findet sich im Grundgesetzartikel 3, der Diskriminierung eigentlich verbieten soll. Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz von 1949 vor dem Hintergrund der rassistischen Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus aufgenommen, um antisemitisch und rassistisch Verfolgte zu schützen. Diskriminiert nun ausgerechnet die Formulierung dieses Artikels?

Ist der Begriff „Rasse“ diskriminierend?

Ja, meinte bereits 2009 das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und empfahl eine Grundgesetzänderung. Denn der Begriff der „Rasse“ sei seit jeher „historisch extrem belastet“. Die Fachleute des DIMR raten damals wie hewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt. Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“.

Die Forscher*innen fassen zusammen: Es gibt beispielsweise zwischen Afrikaner*innen und Nicht-Afrikaner*innen „im menschlichen Genom unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren keinen einzigen fixierten Unterschied“, durch den „rassische“ Unterschiede begründet werden könnten. Demnach sind äußere Merkmale wie Hautfarbe, die im Rassismus herangezogen werden, „eine höchst oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten“.

Erst der Rassismus schafft „Rassen“

Rassismus ist nicht das Ergebnis der Existenz von „Rassen“, sondern das Produkt von Rassist*innen, die sich dadurch besser fühlen, besser ausbeuten und besser diskriminieren können, weil ihre entmenschlichenden Annahmen als vermeintlich natürlich, unveränderlich oder wissenschaftlich belegt gerechtfertigt werden. Rassismus kann sich gegen unterschiedliche Gruppen wenden, die historisch und aktuell diskriminiert werden: gegen Black and People of Color im Allgemeinen wie im Besonderen gegen Menschen, die als muslimisch, asiatisch oder als Sinti und Roma gelesen werden. Rassist*innen bedienen sich, neben biologisierenden Merkmalen (bspw. Hautfarbe), seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend kulturalisierenden und identitären Merkmalen, um ‚die anderen’ nach der Funktionslogik des Rassismus zu markieren. Die pseudowissenschaftliche Behauptung der Existenz von „Rassen“ ist der Versuch zu rechtfertigen, warum es, trotz prinzipiellen Gleichheitsnormen in Zeiten von Aufklärung und Menschenrechten, dennoch legitim sei, bestimmte Menschengruppen aus angeblich natürlichen Gründen davon auszunehmen, ihnen gleiche Chancen und Rechte zu verweigern und sie zu unterdrücken, auszubeuten und zu versklaven.

Dieser Widerspruch bewegte bereits die Gründungsväter des Grundgesetzes. Im Ausschuss für Grundsatzfragen waren auch antiziganistische und rassistische Töne zu vernehmen. Der Jurist Hermann von Mangoldt kommentierte laut Protokoll: „Wenn man sagt: Alle Menschen sind gleich, so zeigt sich eben, daß sie praktisch nicht vollkommen gleich sind, sondern daß es gewisse Dinge gibt, die auf Grund der bei den Menschen nun einmal naturgegebenen Nuancierungen zu einer anderen Regelung führen müssen.“

„Race“ als soziale Konstruktion von Rassismus

Immer wieder berichten Praktiker*innen aus der politischen Bildung, dass der Begriff häufig für Verwirrungen sorge, wenn einerseits vermittelt werde, dass es keine menschlichen „Rassen“ gebe, dies aber andererseits im Grundgesetz impliziert behauptet werde. Das spricht dafür, den irreführenden Begriff aus dem Grundgesetz zu entfernen. Nötig ist dazu eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Obwohl von wichtigen Stimmen aus allen politischen Parteien im Bundestag, mit Ausnahme der AfD, Offenheit und Zustimmung für den Vorschlag der Änderung geäußert wird, gibt es daran auch Kritik.

Doch es gibt auch begründete Kritik an den Änderungsplänen. Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, äußerte Zweifel, ob die Änderung von Artikel 3 die Bekämpfung von Rassismus in der Gesellschaft wirklich voranbringe. Diese Sorgen teilen auch Rechtswissenschaftler*innen: Cengiz Barskanmaz und Nahed Samour fassen zusammen, dass der Begriff „Rasse“ als Rechtsbegriff notwendig sei, weil Rassismus erst dadurch benennbar und adressierbar werde. Der Rassebegriff sei demnach notwendig für Antidiskriminierungspolitik, welche die Betroffenen von Rassismus unterstützt.

Der englische Race-Begriff wird in internationalen Diskussionen und in der rassismuskritischen Forschung häufig genutzt, um die soziale Konstruktion von „Race“ zu beschreiben, die strukturell zu Ungleichheit und Diskriminierung führt. Die Streichung des Rassebegriffes, so die beiden Jurist*innen, sei „symbolischer Aktionismus“. Nötig sei dagegen eine „Versachlichung der Debatte, um so strukturelle Diskriminierung bekämpfen zu können“.

Ausblick

Unter anderem in der Landesverfassung des Freistaats Thüringen wird der Rassebegriff nicht verwendet. Seit jeher ist hier das Verbot aufgrund der „ethnischen Zugehörigkeit“ festgeschrieben – anstatt von „Rasse“. Dagegen erheben Barskanmaz und Samour den begründeten Einwand, dass damit Rassismus verharmlost werde. In Brandenburg wurde der Begriff „Rasse“ 2013 aus der Landesverfassung getilgt und durch die Formulierung „Benachteiligung aus rassistischen Gründen“ ersetzt – diese wird nun auch für das Grundgesetz diskutiert.

Begriffsunsicherheiten, sprachliche Zweideutigkeiten und Missverständnisse drücken sich auch im häufig synonym genutzten Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ aus. Dieses Wort wird ebenfalls kritisiert, weil die Betroffenen von Rassismus häufig keine „Fremden“, sondern Mitbürger*innen und Nachbar*innen sind und nicht aus Feindlichkeit vor dem Fremden, sondern aufgrund von Ungleichheiten und Vorurteilen diskriminiert werden. Es wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, wenn Behörden, Politik, Betroffene und Wissenschaft in einem partizipativen Prozess zu einer gemeinsamen Arbeitsdefinition von „Rassismus“ kommen könnten, die für behördliche Praxen, Bildung und öffentliche Debatten Orientierung schafft. Die Debatte um den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz macht deutlich: Demokratie ist nie abgeschlossen. Sie gewinnt ihre Integrationsfähigkeit und Überzeugungskraft aus Selbstreflexion und Weiterentwicklung. Dabei ist es unbedingt notwendig, erforderliche Anpassungen und Veränderungen gut zu erklären, um Vorurteile und populistische Gegenreaktionen zu schwächen. Denn: Viele Menschen, die nicht von Rassismus betroffen oder damit befasst sind, reagieren mit Unverständnis auf diese für sie neuen Informationen. Ob mit oder ohne Grundgesetzänderung: Unerlässlich ist eine breite gesellschaftliche Debatte – ebenso wie Bildungsmaßnahmen über die Bedeutung, Funktion und soziale Konstruktion von Rassismus.

Dr. Matthias Quent für Bundeszentrale für politische Bildung (CC BY-NC-ND 4.0)

Ethnische Diskriminierung
Störfaktor im Integrationsprozess

Für nahezu alle Teilbereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens lassen sich potenzielle Diskriminierungssituationen aufgrund der ethnischen Herkunft identifizieren. Es sind jedoch insbesondere die Bereiche Bildung, Wohnen und Arbeitsmarkt, die im Zentrum des Forschungsinteresses zu Diskriminierung stehen.

Bildung. Besonders im Bildungsbereich ist in Deutschland bislang strittig, inwieweit die ungleiche Positionierung junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund das Resultat von direkter oder institutioneller Diskriminierung ist. Weder für den vorschulischen Bereich noch für die allgemeinbildenden Schulen oder für den Hochschulbereich liegen eindeutige repräsentative Erkenntnisse vor. Qualitative Studien konnten Mechanismen der ethnischen Diskriminierung auf der Grundlage schulischer Routinen, die etwa dem Ziel dienen, homogene Lerngruppen zu bilden, klar identifizieren (institutionelle Diskriminierung). Allerdings mangelt es bislang an Erkenntnissen darüber, welches Ausmaß solche Formen der Benachteiligungen in der Breite haben. Wissenschaftliche Studien zu ethnischer Diskriminierung als Folge der Beurteilung durch Lehrkräfte (typischerweise im Hinblick auf Notenvergabe oder Übergangsempfehlungen) belegen keine systematische Diskriminierung von Kindern aus Zuwandererfamilien. Allenfalls ergeben sich vereinzelt Hinweise auf Formen ethnisierender Ungleichbehandlung. Dabei muss jedoch die Aussagekraft der Daten meist als eingeschränkt bewertet werden.

Wohnen. Für den Wohnungsmarkt in Deutschland liegen erste – allerdings regional begrenzte und hinsichtlich der Fallzahl beschränkte – wissenschaftliche Ergebnisse von Audit- beziehungsweise Korrespondenztests vor. Im Rahmen einer in München erstellten Studie, bei der fiktive Personen mit deutschem und türkischem Namen per E-Mail auf 637 Wohnungsinserate reagierten, zeigte sich eine signifikante Benachteiligung für Interessenten mit türkischem Namen: In 358 Fällen (56,2 Prozent) wurden beide E-Mails beantwortet, in 90 Fällen (14,1 Prozent) nur die E-Mail des Interessenten mit deutschem Namen und in 34 Fällen (5,3 Prozent) nur die E-Mail des Interessenten mit türkischem Namen. Daraus ergibt sich eine sogenannte Netto-Diskriminierung von 8,8 Prozentpunkten.

In einer ähnlichen Studie in einer deutschen Metropolregion reagierten Anrufer mit deutschem beziehungsweise türkischem Namen sowie mit beziehungsweise ohne Akzent telefonisch auf Wohnungsanzeigen in den einschlägigen regionalen Zeitungen. Gemessen wurde die Chance der Anrufer, einen Besichtigungstermin für die ausgeschriebene Wohnung zu erhalten. Akzentfreie Anrufer mit türkischem Namen wurden nicht messbar diskriminiert; ein türkischer Name mit Akzent ging dagegen mit einer deutlich geringeren Erfolgsquote einher. Bei einem Teil der Anrufe wurde zusätzlich angegeben, man „ziehe beruflich“ in die Stadt; dieses auf Mietsicherheit hindeutende Zusatzsignal kompensierte zum Teil die Nachteile der Anrufer mit Akzent.

Arbeitsmarkt. In Deutschland wurden bislang zwei Studien veröffentlicht, die mithilfe eines Korrespondenztests ethnische Diskriminierung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt nachgewiesen haben. Das diskriminierungsrelevante Merkmal, das in beiden Studien variiert wurde, war der über einen Namen angedeutete türkische Migrationshintergrund von Stellenbewerbern.

Im Rahmen einer SVR-Studie wurde im Jahr 2013 ein bundesweiter Korrespondenztest mit über 1600 Unternehmen gemacht, die mindestens einen Ausbildungsplatz für die Berufe KFZ-Mechatroniker/in oder Bürokaufmann/frau zu besetzen hatten. Schüler der zehnten Klasse mit einem türkischen Namen erhielten trotz gleicher Qualifikation und Eignung mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit eine Rückmeldung auf ihre Bewerbung als Schüler mit einem deutschen Namen. Die Ungleichbehandlung trat besonders deutlich in Kleinunternehmen sowie in den Betrieben mit dem Ausbildungsgang KFZ-Mechatroniker/in auf. Mit dem Nachweis diskriminierenden Auswahlverhaltens durch Ausbildungsbetriebe bietet die Studie eine Erklärung für die etablierten Befunde der Berufsbildungsforschung, nach denen in Deutschland Jugendliche mit Migrationshintergrund gegenüber Jugendlichen ohne Migrationshintergrund deutlich schlechtere Chancen haben, einen Ausbildungsplatz im dualen System zu bekommen – und zwar selbst dann, wenn Faktoren wie Schulnoten, Abschlüsse, Elternhaus oder das Bewerbungsverhalten berücksichtigt werden. Ähnliche Ergebnisse förderte eine Studie zum Berufseinstieg für angehende Wirtschaftswissenschaftler zutage. Dabei wurden 528 Ausschreibungen für Praktikumsplätze für Studierende der Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Bewerberpaaren getestet, die mit Ausnahme ihrer ethnischen Herkunft (ebenfalls operationalisiert über einen türkischen beziehungsweise deutschen Namen) identisch waren. Bewerber mit deutschem Namen erhielten mit 14 Prozent höherer Wahrscheinlichkeit eine Antwort auf ihr Bewerbungsschreiben als Bewerber mit türkischem Namen. Bei kleineren Unternehmen lag der Unterschied sogar bei 24 Prozent.

Beide Studien belegen, dass die schlechtere Positionierung von Türkeistämmigen zum Teil auf Diskriminierung seitens der Arbeitgeber bei der Personalrekrutierung zurückgeführt werden kann. Allerdings besteht hier weiterer Forschungsbedarf. Denn zum einen sagen die Experimente nichts darüber aus, welche Rolle Arbeitsmarktdiskriminierung bei anderen Herkunftsgruppen spielt – hier wären weitere Tests nötig, in denen die ethnische Herkunft der Bewerber variiert und in denen der Effekt moderierender Variablen wie Religionszugehörigkeit bestimmt wird.[33] Zum anderen fehlen vertiefende qualitative Erkenntnisse über die Beweggründe von Personalverantwortlichen für die Ungleichbehandlung. Schließlich wären Studien wünschenswert, die dabei helfen, die aus diskriminierendem Einstellungsverhalten resultierenden (volks-)wirtschaftlichen Kosten zu ermitteln.

Jan Schneider und Ruta Yemane für Bundeszentrale für politische Bildung (CC BY-NC-ND 3.0)

AWO gegen Rassismus
AWO unterstützt Aktionen gegen Rassismus

Aktion „5 vor 12“

21. März 2012: Die Türkische Gemeinde Deutschlands ruft die Aktion „5 vor 12“ ins Leben, um auf Rassismus im Alltag aufmerksam zu machen, um die zehn Mordopfer des NSU zu betrauern und um für eine faire und vielfältige Gesellschaft einzustehen.

Am 21. März 2012, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, lasse viele Mitarbeiter*innen der AWO ihre Arbeit ruhen und demonstieren gegen Rassismus, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit. Hieraus entstand „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“.

Das Präsidium der AWO gründet in Berlin die Kommission gegen Rechtsextremismus

Juni 2012: Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt ruft die Kommission gegen Rechtsextremismus ins Leben. Wilhelm Schmidt, Präsident der AWO, betont bei der konstituierenden Sitzung die Notwendigkeit, sich mit Rechtsextremismus auseinanderzusetzen. Sowohl die Geschichte der AWO als auch ihr politisches und soziales Selbstverständnis machen den Kampf gegen Rechtsextremismus zu einem wichtigen Thema für den Verband.

Die Kommission hat die Aufgabe, sich mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen zum Thema Rechtsextremismus und dessen Auswirkungen und Konsequenzen für die Arbeiterwohlfahrt als Verband und als Arbeitgeber zu beschäftigen. In der Kommission sollen Ideen entwickelt und Vorschläge gemacht werden, wie der Rechtsradikalismus als gesellschaftliches Phänomen zu bekämpfen ist.

AWO Bundeskonferenz in Bonn

23.–25. November 2012: Die Bundeskonferenz beschließt, dass sich der gesamte Verband, die Gliederungen und die Mitarbeitenden auf die Einhaltung der AWO-Werte verpflichten.

Das schließt ausdrücklich die Ablehnung von Rassismus und Rechtsextremismus ein.

Unter anderem wurde daraufhin das Verbandsstatut geändert: „Mitgliedschaft, ehrenamtliche Mitwirkung und hauptamtliche Beschäftigung in und bei der Arbeiterwohlfahrt sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft und/oder Mitarbeit in rechtsextremen Parteien und Organisationen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und somit gegen Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt stellen. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt ist somit auch das öffentliche Äußern von Sympathiebekundungen für rechtsextreme Strukturen sowie Parteien.“